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Fahrerlaubnisklassen Auto
Die neue Automatikregelung B 197
Automatikbeschränkung
- Werden Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchlaufen, wird die Fahrerlaubnis durch Eintrag der Schlüsselzahl 78 grundsätzlich auf das Führen von Fahrzeugen ohne Kupplungspedal (Automatik) beschränkt
Automatikregelung: Die neue Schlüsselzahl B197
ab 1. April 2021
Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn
- in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
- bei einem anschließenden mindestens 15- minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeit und Fertigkeit zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden
Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen.
Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.
Erweiterung der Klasse B197 auf die Klassen BE, C1, C, D1 oder D
- Nach der Vorgabe der EU-Führerscheinrichtlinie führt bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B197 eine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D bei diesen Klassen ausnahmslos zur Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (Schlüsselzahl 78), wenn auch die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde (B197).
- Dies kann vermieden werden, wenn vor der Aufstiegsprüfung mit einem Fahrzeug der Klasse BE, C1, C, D1, oder D eine verkürzte „Schaltprüfung“ zur Tilgung der Schlüsselzahl 197 auf einem Pkw der Klasse B mit Schaltgetriebe abgelegt wurde.
Klasse B / BF 17
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
– alle Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
– bei Anängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Mindestalter: 18/17 Jahre
Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW musst Du mindestens 21 Jahre alt sein.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Unterlagen: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausbildung
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterungen nur 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Klasse B 96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Mindestalter: 18/17 Jahre
Unterlagen: Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestausbildung
Theorie: 150 Minuten
Praxis:
- Praktische Übungen 210 Minuten
- Fahren im Realverkehr 60 Minuten
Keine theoretische oder praktische Prüfung
Klasse BE
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18/17
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
Unterlagen: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestausbildung
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Praktische Prüfung ist abzulegen
FAQ
Most frequent questions and answers
In unserem Autofuhrpark gibt es einen Seat Ateca (SUV), einen Seat Arona (kleiner SUV) und einen VW ID.3 (Elektroauto).
Bei BF17 kannst Du Dich schon mit 16 1/2 Jahren bei uns anmelden. Du absolvierst dieselbe Ausbildung wie beim Führerschein mit 18 Jahren. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommst Du die sogenannte „Prüfbescheinigung“. Zusammen mit Deinem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis.
Nach Bearbeitung Deines Antrags beim Straßenverkehrsamt, der Absolvierung aller nötigen Unterrichte und einem guten Lernfortschritt in der von uns zur Verfügung gestellten App steht Deiner Theorieprüfung nichts mehr im Wege.
Die Begleitpersonen müssen
- mindestens 30 Jahre alt sein
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben
- dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben
Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.
Wenn Du weitere Fragen hast meld´ Dich bei uns!
Unsere Öffnungszeiten und weitere Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten, findest Du auf unserer Kontaktseite.